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Datenschutz für

protel-Hotelsoftware

DSGVO und protel

Dear Customer,

As you may have heard, the PCI Security Standards Council has dictated a deadline for the migration of the use of TLS 1.0/TLS 1.1 to TLS 1.2. 

This deadline is on 25 May 2018. 

We are taking a proactive stance and providing guidance for you to ensure that you and your hotel are "TLS 1.2-ready" well in advance of this deadline.

Below is the procedure required for your machines to be ready to support this change, in regards to your protel products.

Was genau sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten umfassen alle sensiblen Informationen, die einer einzelnen Person zugeordnet werden können und die dazu verwendet werden können, eine Person eindeutig zu identifizieren, sie zu kontaktieren oder zu lokalisieren.

Personenbezogen sind unter anderem folgende Daten (Aufzählung nicht vollständig):

  • Vollständiger Name
  • Kontaktdaten einschließlich der E-Mailadressen, Telefonnummern, Skype ID, Login Namen, Profile in den sozialen Medien etc.
  • Wohnanschrift
  • Personalausweisnummer
  • Reisepassnummer
  • Nummer eines Visums
  • Führerscheinnummer
  • Kfz-Kennzeichen
  • Kontonummern und Nummern von EC-Karten oder Kreditkarten

In Verbindung mit einigen der oben genannten Daten gelten auch die folgenden als personenbezogen:

  • Grad einer Behinderung / Gesundheitsdaten
  • Ethnische Zugehörigkeit
  • Geschlecht
  • Geburtstag und -ort
  • Land der Staatsbürgerschaft
  • Status der Staatsbürgerschaft
  • Familienstand
  • Militärische Ämter
  • Unterschrift
  • Der vorübergehende Wohnsitz einer Person zu einem bestimmten Zeitpunkt
  • Jede andere Art von Information, die auf Vorlieben und Verhaltensweisen einer Person rückschließen lassen

Denken Sie daran, dass ein Hotel jederzeit zu den personenbezogenen Daten der Gäste Folgendes wissen muss:

  • Welche Daten werden gespeichert?
  • Wo sind die Daten gespeichert?
  • Warum werden sie gespeichert (Zweck)?
  • Mit wem werden Daten geteilt?
  • Wie lange werden sie aufbewahrt?

Damit sie jederzeit in der Lage sind, einem Gast auf Nachfrage Auskunft über seine Daten zu geben, empfiehlt protel den Hotels, ihre gesamte Technologielandschaft unter dieser Fragestellung zu betrachten: Wie werden personenbezogene Daten zwischen verbundenen Systemen ausgetauscht? An welchen Stellen werden Daten von Hand in nicht-verbundene Systeme eingegeben?

Diese Untersuchung sollten Hotels für alle angeschlossenen IT-Systeme durchführen, nicht nur für das Hotelmanagementsystem. Dazu gehören beispielsweise Meldeschnittstellen, Gebäudemanagementsysteme, CRM-Systeme, zentrale Reservierungssysteme (CRS) und anderes mehr.

Wann ist die Speicherung von persönlichen Daten erlaubt?

Der Verantwortliche muss rechtmäßige Gründe für die Speicherung personenbezogener Daten haben. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Verträge: Eine Hotelreservierung fällt unter diesen gesetzlichen Grund, da das Hotel für die Annahme einer Reservierung und die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen einige der personenbezogenen Daten des Betroffenen benötigt. Lt. DSGVO müssen personenbezogene Daten gelöscht werden, sobald der Vertrag erfüllt ist - d.h. sobald der Gast ausgecheckt ist und alle damit verbundenen Rechnungen bezahlt sind. Aber aufgepasst: Trotz Fokus auf den Datenschutz sind stets mögliche Archivierungspflichten einzuhalten!

  • Verpflichtungen: Gemäß den Gesetzen des Landes, in dem es seinen Sitz hat, ist ein Hotel verpflichtet, einige oder alle personenbezogenen Daten zu speichern.

  • Grundlegendes Interesse: Dieser rechtmäßige Grund liegt vor, wenn z.B. eine Straftat stattgefunden hat und ausnahmsweise Daten zu Beweiszwecken aufbewahrt werden.

  • Spezielle Daten: Dieser rechtmäßige Grund bezieht sich auf Daten wie Gesundheits-/Religions-/Biometriedaten, die als besonders sensibel gelten. Solche Daten werden in der Regel nicht von Hotels gespeichert. Ist ein Hotel ausnahmsweise in den Besitz derartiger Informationen gelangt, darf es diese nur speichern, wenn ein rechtmäßiger Grund dafür vorliegt. Andernfalls müssen sie gelöscht werden.

Was gilt als Einwilligung?

Speichert ein Verantwortlicher Daten aus einem der oben genannten rechtmäßigen Gründe, ist er nicht verpflichtet, dafür zusätzlich die Einwilligung der betroffenen Person einzuholen. Der Verantwortliche muss jedoch jederzeit dafür sorgen, dass für die betroffene Person klar erkennbar ist, welche Daten wo gespeichert sind, ob Dritte diese mit verwenden, und falls ja, wie lange.

Viele Hotels möchten die Daten ihrer Gäste gern auch nach deren Check-out speichern, häufig auch länger als gesetzlich vorgegeben. Dabei geht es ihnen darum, den eigenen Service zu verbessern, Gäste in Marketingkampagnen einzubeziehen und ähnliches. Dies ist nur dann möglich, wenn die betroffene Person ausdrücklich ihre Zustimmung erklärt hat.

Um eine solche Einwilligung zu erhalten, gelten zwei Regeln:

  1. Eine betroffene Person erteilt ihr Einverständnis in Form einer aktiven Handlung.
    Das bedeutet, das GUI-Element, mit dem der Gast seine Einwilligung erteilen kann (zum Beispiel eine Checkbox auf dem Meldeschein), ist standardmäßig leer/inaktiv/nicht selektiert. Der Gast muss sie selbst aktiv auswählen.

  2. Die Zustimmung muss sich leicht widerrufen lassen.
    Das bedeutet, eine betroffene Person muss das Hotel leicht erreichen und ihre Einwilligung widerrufen können.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag

Wenn ein Dienstleister beauftragt wird, Daten nach Weisung eines Auftraggebers zu verarbeiten und die Verantwortung für die Daten bei dem Auftraggeber verbleibt, liegt laut Art. 28 DSGVO eine Auftragsverarbeitung vor. Infolgedessen muss zwischen dem Dienstleister (hier: protel bzw. protel Vertriebspartner) und dem Auftraggeber (hier: Ihr Unternehmen) eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen werden. Die DSGVO regelt die Pflichtangaben, die in einem solchen Vertrag enthalten sein müssen. Diese Angaben können sich im Laufe der Zeit ändern. Der Verantwortliche muss den Auftragsverarbeiter informieren, sobald Änderungen erforderlich sind.  

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Ihr Unternehmen von protel Dortmund betreut wird, wird die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung direkt mit der protel hotelsoftware GmbH geschlossen.

  • Wenn Sie von einem unserer Vertriebspartner betreut werden, gilt dieser als Auftragsverarbeiter, mit dem Sie die Vereinbarung abschließen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an den für Sie zuständigen protel-Partner.

Zum Herunterladen: Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO (PDF-Formular)

Der Auftragsbearbeitungsvertrag

Datenschutzeinstellungen für die protel Hotelsoftware

Nach Auswertung der DSGVO-Vorschriften hat protel Softwarefunktionen entwickelt, mit denen Hotels (als Verantwortliche) die Datenschutzrechte ihrer Gäste (der betroffenen Personen) einfacher bestimmen und einhalten können. Mithilfe dieser Softwarefunktionen können Hotels die DSGVO-Vorschriften umsetzen. Sie werden im Folgenden einleitend vorgestellt. 

Beim Lesen der folgenden Abschnitte werden Sie feststellen, dass einige Softwarefunktionen nicht speziell für DSGVO-Vorgaben entwickelt wurden. protel hat sie entwickelt, um es Hotels zu ermöglichen, die DSGVO-Anforderungen in ihren Geschäftstätigkeiten mit möglichst geringem Aufwand umzusetzen und das Datenschutzmanagement so weit wie möglich zu automatisieren.

Zur eigentlichen Umsetzung in und mit protel Air und protel SPE/MPE, Smart haben wir separate Informationen zusammengestellt. Dort erläutern wir im Detail die Implementierungsschritte, die der Verantwortliche im Hotel umsetzen muss.

Datenschutzein-stellungen für die protel Hotelsoftware

Was ist die DSGVO?

Hauptanliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind der Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern und die Standardisierung aller bestehenden Datenschutzgesetze. Die DSGVO aktualisiert das Datenschutzgesetz von 1998 und kommt zur Anwendung, wenn mindestens einer der folgenden Akteure sich auf dem Territorium der Europäischen Union befindet: Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter - oder wenn die betroffene Person, um deren Daten es sich handelt, Bürger der EU ist.

Der Verantwortliche muss die Einwilligung seiner Kunden einholen, warum, für wie lange und welche Daten bearbeitet werden. Bei Nichteinhaltung der DSGVO-Vorschriften beträgt die Strafe 20 Mio. EUR oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens- je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Wer sind die Akteure der DSGVO?

In Bezug auf die DSGVO gibt es drei Akteure, nämlich

  1. die betroffene Person als Subjekt der Daten ("data subject")
  2. der Verantwortliche ("data controller")
  3. der Auftragsverarbeiter ("data processor")
  • Die betroffene Person ist im Hotelgewerbe der Hotelgast, bzw. jede Person, von der das Hotel Daten speichert.

  • Verantwortlicher ist die Organisation, die Zugriff auf diese Daten hat, hier also das Hotel. Das Hotel beschafft und verwendet die Daten der betroffenen Person und ist für die Einhaltung der DSGVO-Vorschriften verantwortlich.

  • Auftragsverarbeiter ist die Organisation, die die Werkzeuge zur Verfügung stellt, um die Daten zu speichern, in unserem Fall die protel hotelsoftware GmbH. Der Datenverarbeiter ist für die Bereitstellung von Tools verantwortlich, die es dem Verantwortlichen ermöglichen, die DSGVO-Vorschriften einzuhalten.

Wichtig: In diesem Zusammenhang möchte protel darauf hinweisen, dass zum Umfeld eines Hotels weitere Datenverarbeiter gehören, die in die Pflicht genommen werden müssen, wie z.B. Channel-Manager. Das Hotel muss sich auch mit diesen Anbietern auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung der DSGVO in vollem Umfang gewährleistet ist.

Haftungsausschluss

Die protel hotelsoftware GmbH ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsberatung an.

Die bereitgestellten Informationen, Anweisungen, Dokumente, Richtlinien, Formulare, Vereinbarungen oder Musterdaten (zusammen als "die Informationen" bezeichnet) dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Informationen sollten als allgemeine Handreichung verstanden werden, die an Ihren spezifischen Bedarf angepasst werden muss. Ob und wie Sie die Information verwenden, oder sich darauf verlassen, ist Ihr eigenes Risiko. Die Informationen sind als Einstieg gedacht, Sie müssen jedoch selbst angemessene Qualitätskontrollen durchführen und rechtliche und andere professionelle Ratschläge einholen, bevor Sie die Ressource nutzen.

Die Informationen werden ohne jegliche Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich ihrer Rechtswirksamkeit und Vollständigkeit, zur Verfügung gestellt. Wir machen keine Ansprüche, Versprechungen oder Garantien über die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der Informationen und übernehmen keine Sorgfaltspflicht gegenüber einer Person in Bezug auf die Informationen und deren Inhalt. Wir schließen jegliche Haftung für Kosten, Ausgaben, Verluste oder Schäden ausdrücklich aus, die durch das Vertrauen auf die Informationen oder in der Erwartung der Erfüllung Ihrer Bedürfnisse entstehen, einschließlich (aber nicht ausschließlich) als Folge von falschen Angaben, Fehlern und Auslassungen.

Die Informationen oder Teile der Informationen können ohne vorherige Ankündigung geändert oder aktualisiert werden.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unser Support Team unter gdpr-support@protel.net.

Welche Rechte haben Ihre Gäste?

Die DSGVO gibt dem europäischen Gast mehrere Rechte, darunter

  • das Recht auf Zugang zu den eigenen Daten
  • das Recht auf Nachbesserung
  • das Recht auf Löschung
  • das Recht, die Verarbeitung einzuschränken / zu verhindern
  • das Recht auf Weitergabe der Daten an Dritte
  • das Widerspruchsrecht
  • das Recht, nicht in automatisierte Marketinginitiativen oder Datenanalysen einbezogen zu werden.

Umfassende Protokollierung der Aktivitäten auf Anwendungsebene, die Bezug zu beliebigen personenbezogenen Daten haben.

protels Lösung

Erweiterte Protokollierung der Benutzeraktivitäten. Alle mit Gästekarteien in Verbindung stehenden Aktivitäten werden aufgezeichnet. Dies schließt Anzeigen/Zugriff, Erstellen, Bearbeiten und Entfernen von Gastdaten mit ein. Im Anwendungsprotokoll wird für jede Aktion die Zeit, der Benutzer der Anwendung, die tatsächliche Aktivität und die Gästekartei-ID aufgezeichnet.

DSGVO-Anforderung:
Aktivitäten mit diesen Daten protokollieren

Um den Zugriff auf personenbezogene Daten zu regeln, sind Benutzerrechte erforderlich.

protels Lösung

protel ergänzt die bestehenden Benutzerrechte und stellt folgende Berechtigungen zur Verfügung:

  • Zugriff auf DSGVO-bezogene Stammdaten: Gesonderte Lese- und Bearbeitungsrechte
  • Zugriff auf personenbezogene Daten: Gesonderte Lese- und Bearbeitungsrechte
  • Berechtigung den Anonymisierungsvorgang zu starten und auszuführen

DSGVO-Anforderung: 
Zugang zu personenbezogenen Daten kontrollieren

Die Forderung des Gastes, seine personenbezogenen Daten vollständig zu entfernen, muss erfüllt werden, wenn der Löschung lt. Gesetz keine Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

protels Lösung

Gästekarteien werden gemäß den Regeln der Auto-Anonymisierung zum frühestmöglichen Zeitpunkt beim Tagesabschluss automatisch anonymisiert. Die Anonymisierung wird verschoben, wenn:

  • für die Gästekartei aktuelle oder zukünftige Reservierungen vorliegen.
  • für die Gästekartei noch offene Rechnungen vorliegen.
  • es noch unbeglichene Rechnungen der Stadt/Gemeinde zu dieser Gästekartei gibt.
  • gesetzliche Anforderungen jedweder Art es erforderlich machen, die Daten im System zu behalten (entsprechend den Einstellungen für die Mindestspeicherdauer). Wenn ein Gast z.B. verlangt, dass seine Rechnungsdaten gelöscht werden, so muss die Auskunft erteilt werden, dass gemäß Abgabenordnung eine Aufbewahrung für 10 Jahre notwendig ist und erst dann gelöscht wird.

DSGVO-Anforderung: 
Personenbezogene Daten entfernen

Die Software muss eine Mindestspeicherdauer für Daten unterstützen. Der Gast ist darüber zu informieren, wie lange die Daten aufbewahrt und zu welchen Zwecken sie verwendet werden, und er muss dem aktiv zustimmen.

  • Die Mindestspeicherdauer wird von den Gesetzen des Landes vorgegeben, in dem das Hotel seinen Sitz hat.
  • Die Höchstspeicherdauer der Daten kann durch das Hotel festgelegt werden, aber der Gast muss über
    diese Zeitspanne informiert werden und aktiv zustimmen bzw. seine Einwilligung erklären.

Die DSGVO gibt als rechtmäßigen Grund für die Speicherung von Gästekarteidaten vor, dass diese nur so lange aufbewahrt werden dürfen, wie dies vertragsmäßig erforderlich ist (Mindestspeicherdauer). Besteht jedoch ein berechtigtes Interesse, die Daten länger aufzubewahren (Höchstspeicherdauer), kann dies durch eine gesonderte Einwilligung der betroffenen Person erfolgen.

protels Lösung

Diese Anforderung umfasst zwei Aspekte: Erstens, wie die Hotelsoftware die eigentliche Anonymisierung handhabt, und zweitens, wie jeder Gast seine Einwilligung erteilen kann.

  • Die Hotelsoftware von protel bietet konfigurierbare Regeln für die automatische Anonymisierung von Gästekarteien. Damit kann jedes Hotel selbstbestimmt seine Mindest- und Höchstspeicherdauer festlegen. Über diese Regeln steuert das Hotel, wann und wie protel die Gästekarteien anonymisiert.
    Die Anonymisierung der Gästekarteien erfolgt dann automatisch im Rahmen des Tagesabschlusses. Bei der Anonymisierung werden personenbezogene Informationen mit einem Pseudowert überschrieben. Im Ergebnis kann eine solchermaßen anonymisierte Gästekartei nicht mehr mit einem individuellen Gast in Verbindung gebracht werden. - Dieser Vorgang ist nicht umkehrbar.

  • protel führt ein neues Feld auf allen Gästekarteitypen ein: den Anonymisierungstyp. Es gibt drei Optionen, über die der Grad der Einwilligung des Gastes dargestellt wird. Abhängig vom selektierten Wert wird die jeweilige Gästekartei beim Anonymisierungsvorgang behandelt.

Anonymisierungstypen - drei fest programmierte Optionen:

  1. Minimum: Gästekarteien, die mit „Minimum“ gekennzeichnet wurden, werden anonymisiert, wenn das Datum der Mindestspeicherdauer gemäß den Regeln der Auto-Anonymisierung erreicht ist.
    Diese Option bezieht sich auf die geltende gesetzlich vorgeschriebene Mindestspeicherdauer des Landes, in dem das Hotel seinen Sitz hat. Diese gesetzliche Vorgabe hat Vorrang vor der DSGVO. Demnach kann eine Gästekartei niemals vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl von Tagen entfernt oder anonymisiert werden. Eine mit „Minimum“ typisierte Gästekartei wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der letzten Aktivität anonymisiert, aber nicht vor der vorgeschriebenen Mindestaufbewahrungszeit.
    Beispiel: In Deutschland beträgt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gemäß Abgabenordnung 10 Jahre, z.B. für Rechnungen.

  2. Maximum: Gästekarteien mit der Kennzeichnung „Maximum“ werden anonymisiert, wenn gemäß den Regeln der Auto-Anonymisierung das Datum der Höchstspeicherdauer erreicht ist.
    Diese Option bezieht sich auf die Vorgabe, die eine zusätzliche Einwilligung erfordert, d.h. das Hotel hat den Gast um sein Einverständnis gebeten, seine personenbezogenen Daten länger als gesetzlich vorgeschrieben aufbewahren zu dürfen, und der Gast hat dem zugestimmt.

  3. KeepGästekarteien mit der Kennzeichnung “Keep” sind vom Anonymisierungsvorgang ausgeschlossen.
    Diese Option wird Hotels zur Verfügung gestellt, deren Sitz außerhalb der Gültigkeit der DSGVO-Vorschriften liegt, die aber dennoch Teile der DSGVO-Funktionalitäten nutzen möchten. Auch Hotels, die kein definiertes Enddatum für die Speicherung von Profildaten festlegen möchten, können sie nutzen.

Diese Funktion steht auch für den Datenaustausch mit der protel WBE und protel Voyager zur Verfügung.

DSGVO-Anforderung:
Über Speicherdauer und Nutzung informieren

Ihre Gäste haben das Recht, über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Gäste müssen immer aktiv zustimmen ("Opt-in"), bevor das Hotel ihre Daten für Direktmarketing oder automatisierte Verarbeitung verwenden darf.

protels Lösung

Das Hotel kann sog. "Flags" setzen, um diejenigen Daten kenntlich zu machen, zu deren Verwendung der Gast sein Einverständnis gegeben hat. Beispiele:

  • Marketing erlaubt
  • Weiterverarbeitung der Daten erlaubt

Bitte beachten Sie, dass diese Felder auch mit der protel WBE und dem protel Voyager ausgetauscht werden.

DSGVO-Anforderung:
Verwendung dieser Daten beschränken

Fordert ein Betroffener, seine personenbezogenen Daten in Kopie zu erhalten, müssen ihm diese in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.

protels Lösung

protel bietet die Möglichkeit, alle in der ausgewählten Gästekartei gespeicherten Daten in eine xml-, csv- oder pdf-Datei zu übertragen. Diese Datei kann per Knopfdruck aus der Gästekartei heraus ausgedruckt oder per E-Mail an den Gast gesendet werden.

DSGVO-Anforderung:
Personenbezogene Daten zur Verfügung stellen

Dieses Dokument stellt protels Interpretation der DSGVO dar bezüglich der Verarbeitung und Anonymisierung von Daten mit Personenbezug in der Hotelbranche. Es ist wichtig, dass jedes Hotel die für das Hotel oder das Unternehmen geltenden Vorschriften durchliest und einhält, die aber möglicherweise nicht von den Inhalten dieses Dokument abgedeckt sind.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier.

Allgemeine Konformität

Einhaltung der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordert Maßnahmen in jedem Unternehmen, in unserem wie in Ihrem! Als Anbieter einer Plattform, die Kundendaten verarbeitet, stellen wir uns dieser Verantwortung. Deshalb haben wir alle Funktionen unserer Software im Hinblick auf den Datenschutz überprüft und optimiert. Wir freuen uns, Ihnen damit die Werkzeuge an die Hand geben zu können, die Sie bei der Einhaltung der DSGVO in Bezug auf den Datenschutz unterstützen.

In den folgenden Abschnitten haben wir einleitend für Sie zusammengefasst, wie wir bei protel die Anforderungen der DSGVO verstehen. Lesen Sie bitte die Informationen auf dieser Seite sorgfältig, bevor Sie sich mit der konkreten Umsetzung in Ihrem protel Hotelmanagementsystem befassen. Erfahren Sie im Folgenden

  • was die DSGVO für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet. 

  • welche Lösungen protel entwickelt hat, mit denen Sie die Anforderungen der DSGVO einfacher erfüllen können.

Die eigentliche Umsetzung unterscheidet sich - je nachdem, welche Hotelsoftware von protel Sie benutzen. Um mehr über die Umsetzung in Ihrer Software zu erfahren, klicken Sie auf eine der folgenden Grafiken. Für einen allgemeinen Überblick über die DSGVO lesen Sie bitte zuerst die Informationen auf dieser Seite.

Die eigentliche Umsetzung unterscheidet sich für unsere Cloud-Lösung protel Air und für das On-Premise PMS protel SPE/MPE und Smart. Um mehr über Ihr PMS zu erfahren, wählen Sie:

Die eigentliche Umsetzung unterscheidet sich - je nachdem, welche Hotelsoftware von protel Sie benutzen. Um mehr über die Umsetzung in Ihrer Software zu erfahren, klicken Sie auf eine der folgenden Grafiken:

Datenaustausch mit Drittanbietern

Den Schnittstellen, über die das Hotel täglich Daten verschickt und empfängt, kommt beim Thema Datensicherheit eine besondere Bedeutung zu. Im Zusammenhang mit der Anbindung von Drittsystemen an die protel Hotelmanagementsysteme stellen sich deshalb bestimmte Fragen immer wieder. Die häufigsten dieser Fragen haben wir für Sie zusammengestellt und beantwortet. Die Aussagen gelten für protel SPE/MPE und protel Air gleichermaßen. 

  • Laden Sie sich die FAQ hier herunter.

Datenschutzein-stellungen für die protel Hotelsoftware